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Pflichten eines Unternehmens

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV – Prüfung von Betriebsmittel) ist geregelt, dass jedes Unternehmen nur geprüfte Arbeitsmittel zum Einsatz bringen darf, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Fachleute geprüft und und dokumentiert wurden.

Pflichten eines Unternehmens

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV – Prüfung von Betriebsmittel) ist geregelt, dass jedes Unternehmen nur geprüfte Arbeitsmittel zum Einsatz bringen darf, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Fachleute geprüft und und dokumentiert wurden.

Pflichten eines Unternehmens

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV – Prüfung von Betriebsmittel) ist geregelt, dass jedes Unternehmen nur geprüfte Arbeitsmittel zum Einsatz bringen darf, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Fachleute geprüft und und dokumentiert wurden.

 
 
 
 
 
 
 
 

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Unfallverhütungsvorschriften ( DGUV Vorschriften – ehemals UVV )

Als Arbeitgeber haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten zu den Themen Arbeit- und Gesundheitsschutz einzuhalten. Diese Berufsgenossenschaftliche Regeln sind in der DGUV zusammengefasst. Diese dienen dazu, dass Mängel an Arbeitsmittel vermieden, erkannt und unverzüglich beseitigt werden. Die von Ihnen eingesetzten Arbeitsmittel wie z.B. Leitern, Hub- und Arbeitsbühnen, Winden und Zurrgeräte und vieles mehr können durch uns geprüft werden.

Durch diese Prüfungen werden etwaige Mängel frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden. Diese Prüfungen dürfen nur durch autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden. Wenn Sie hierfür jemanden suchen, sind wir Ihr erster Ansprechpartner im Bereich der Prüfung, Reparatur und Beratung im Zuge von Neuanschaffungen.

Warum Sie uns beauftragen sollten?

 

Gerätesicherheit

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Gesetzlich abgesichert

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Prüfintervall

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Nachweis

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Höchste Standards

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Versicherungsschutz

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Was muss geprüft werden?

Der Gesetzgeber schreibt die Prüfung aller eingesetzten Arbeitsmittel vor ( vor Erstinbetriebnahme bzw. nach vorgegebenen Zyklen und außerordentlichen Prüfungen ). Darunter zählen Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Hub- und Arbeitsbühnen, Winden-, Hub- und Zurrgeräte, Regale, Leitern und Tritte, Krane und Hebezeuge sowie PSA gegen Absturz.

 
 
 
 
 
 
 
 

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